Der*Die Betreuer*in klingelt

Die Hilfe richtet sich an einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen im eigenen Wohnraum. Das kann eine von ihm selbst, seinen Eltern oder von der outback stiftung angemietete Wohnung sein. Manchmal leben die Jugendlichen auch in der Wohnung eines Partners oder in einem Lehrlingswohnheim. Der Lebensunterhalt des jungen Menschen ist durch eigenes Einkommen oder von dritter Seite sichergestellt.

Eine pädagogische Begleitung bietet sich jedoch an, wenn im Hinblick auf Selbständigkeit und Eigenverantwortung des Betreuten noch Defizite bestehen. Umfang, Intensität und Leistungsmerkmale hängen stark von den Besonderheiten des Einzelfalles ab. Ein Sonderfall ist das von dem Betreuten selbst gewählte Leben in einer Kleinst-Wohngemeinschaft mit einem anderen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, der sich ebenfalls in einer Jugendhilfemaßnahme befindet.

Leistungsmerkmale dieser Hilfen sind (Auswahl):

  • Beratung bei persönlichen Problemen,
  • Begleitung im alltäglichen lebenspraktischen Bereich,
  • Unterstützung bei Banken und Behörden,
  • Entwicklung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive,
  • Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses,
  • Anbindung des Betreuten an stützende soziale Netzwerke vor Ort,
  • Gesundheitssorge, 
  • Suche von Therapeuten und Begleitung von therapeutischen Prozessen,
  • Anbahnung von Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten außerhalb der Jugendhilfe,
  • Wechselmöglichkeit zum stationären Setting. 

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