Vertrauen. Respekt. Freundlichkeit. Nähe. Den Abend gemeinsam auf dem Sofa abhängen. Unsere Kinder und Jugendlichen erwarten genau das von ihrer Familie. Auch wenn es nicht die eigene ist. Die Fachkräfte in unseren stationären Betreuungen setzen alles daran, ihre pädagogischen Konzepte mit prallem Leben zu füllen.

outback stiftung - Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft
outback stiftung - Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft
© Der Fotograf

Gemeinschaft für hohe Ansprüche

Wenn Eltern und Kindern die Probleme über den Kopf wachsen, kann eine Auszeit von der Familie eine große Hilfe sein. In den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften der outback stiftung übernehmen pädagogische Fachkräfte den Part der Ersatzfamilie. Sie räumen den Kindern und Jugendlichen einen Platz in ihrem Leben ein. Manchmal für kurze Zeit, manchmal auf Dauer. Aber in jedem Fall genau auf den Bedarf der Betreuten zugeschnitten. 

Die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG) sind ein fester Bestandteil im stationären Leistungsangebot der outback stiftung. Sie stehen für eine Hilfeform, in der ein oder zwei junge Menschen in der Regel für längere Zeit in einer Lebensgemeinschaft mit einer pädagogischen Fachkraft leben. Der Haushalt kann neben dem Betreuer auch seine Familie und eigene Kinder umfassen. Die SPLG ermöglicht den betreuten Kindern und Jugendlichen einen Lebensraum, der sich an den Bedingungen eines familiären Zusammenlebens ausrichtet. 

Veränderungen schaffen Raum für neue Gefühle und Erfahrungen
Kinder und Jugendliche, die auf unsere Hilfen angewiesen sind, kommen nicht aus intakten Familien. Häufig haben sie schon ein Bündel belastender Erfahrungen im Gepäck. Sie haben emotionale oder erzieherische Vernachlässigung erfahren oder tragen Verletzungen an Geist und Seele mit sich. Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft bietet Kindern und Jugendlichen die Chance, belastende Erfahrungen durch das Erleben eines veränderten sozialen und emotionalen Umgangs zu überwinden. Sie kann dabei helfen, eine kritische Lebenssituation der Betreuten zu entschärfen und diagnostische Aufträge zu erfüllen. Eine SPLG kommt auch dann in Frage, wenn sich eine Unterbringung der Kinder und Jugendlichen zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder Heimgruppe nicht als tragfähig erwiesen hat.

Die Entwicklung der Persönlichkeit steht im Mittelpunkt
Kinder und Jugendliche bauen in der Lebensgemeinschaft Bindungen zu ihren Betreuern auf, die den Part der sozialen Eltern übernehmen. Das Konzept der SPLG stellt die Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit in den Mittelpunkt. Das bedeutet , dass die Kinder und Jugendlichen auch die Möglichkeit erhalten, die teils widersprüchlichen Bindungen zu den leiblichen Eltern und Geschwistern emotional zu verarbeiten. Der Kontakt zwischen den Lebenswelten der jungen Menschen ist so zu gestalten, dass die jungen Menschen ihre Erfahrungen integrieren können. Deshalb beziehen wir nach Möglichkeit die Eltern und Großeltern in die Hilfe ein. Die Einbeziehung reicht von Besuchen bis zu Übernahme von Aufgaben wie Arztbesuche und Schulgespräche. 

Die pädagogischen Fachkräfte spielen eine Schlüsselrolle
Im Modell der outback stiftung für die SPLG kommt den freiberuflichen Auftragnehmer*innenn die Schlüsselrolle zu. Sie halten ein pädagogisches Konzept für ihr Angebot vor und sind für die fachgerechte Betreuung im Rahmen der Hilfeplanung verantwortlich. Ihre Professionalität zeigt sich auch in der Fähigkeit, den Betreuten eine tragfähige Erwachsenen-Kind-Beziehung anzubieten. Die Begleitung und Förderung der Kontakte zur Herkunftsfamilie gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben, wenn das dem Kindeswohl entspricht. 

Die Bedürfnisse der Betreuten bestimmen die Anbahnung
Die outback stiftung betreibt bereits im Vorfeld einer Betreuung einen großen Aufwand, um eine passgenaue Hilfe für die Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. An diesem Prozess sind das Jugendamt, die Sorgeberechtigten, der*die Auftragnehmer*innen und gegebenenfalls die Mitarbeiter*innen anderer Einrichtungen beteiligt. Sind die Beteiligten nach Auswertung der Unterlagen und der spezifischen Ressourcen der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft der Meinung, dass es sich um ein geeignetes  Angebot handelt, stellen wir die Weichen für den ersten Kontakt. Der Anbahnungsprozess richtet sich daher konsequent nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen.

Was die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft leisten kann:
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPLG) ist eine Form der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII. Sie soll durch eine Verbindung von Alltagsleben und pädagogischen sowie therapeutischen Angeboten die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern. Die SPLG lässt sich als zeitlich befristete Hilfe zur Erziehung oder als eine auf Dauer angelegte Lebensform realisieren. Ziele sind

  • die Entlastung der Kinder und Jugendlichen und der Herkunftsfamilie,
  • Aufholen von Entwicklungsdefiziten,
  • der Aufbau und die Stärkung von sozialer und emotionaler Kompetenz, 
  • Förderung zu Bindungsfähigkeit, Selbstsicherheit und Selbstbestimmung, 
  • Erlernen der Übernahme von Verantwortung für das eigene Leben, 
  • die Bewältigung akuter und hemmender Brüche in der Lebensgestaltung, 
  • die eigenständige Lebensführung

Die outback stiftung bietet Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen an. Eine SPLG eignet sich für Kinder und Jugendliche ab einem Alter von einem Jahr. Die Betreuung findet als Regelangebot oder Intensivangebot rund um die Uhr statt. 

outback stiftung - Individualpädagogische Projekte
outback stiftung - Individualpädagogische Projekte
© vanda lay / photocase.de

Pädagogischer Auftrag für gute Perspektiven

Jugendliche und junge Volljährige stehen längst nicht immer auf der Sonnenseite des Lebens. Sie können mit ihren Problemen und Notlagen auch in schwieriges Fahrwasser geraten. Dann geht häufig nichts mehr in Familie, Schule, Ausbildung und im Freundeskreis. Aber auch wenn die Handicaps groß sind, lässt sich das Leben in eine andere Richtung bringen. Manchmal ist dazu eine intensive Einzelbetreuung nötig. Dafür gibt’s die Hilfen der outback stiftung.

Die outback stiftung hat sich auf intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen spezialisiert. Unsere Projekte stellen konsequent die individuelle Situation der Jugendlichen und jungen Volljährigen in Rechnung. Die Gründe für eine Betreuung sind vielfältig. Viele Jugendliche haben Vernachlässigung und Gewalt durch Familienangehörige oder nahe Bezugspersonen erfahren. Auch psychische Probleme und Abhängigkeiten im Drogen- und Prostitutionsmilieu können eine Rolle spielen. In diesen Fällen kann eine intensive und individuelle Unterstützung dazu beitragen, den Jugendlichen und jungen Volljährigen neue Lebenschancen zu eröffnen.

Der pädagogische Auftrag ist die Entwicklung einer Perspektive

Die Jugendhilfe stellt in diesem Fall klare Aufträge. Dazu gehören die Beschaffung und der Erhalt von geeigneten Wohnmöglichkeiten, aber auch die Entwicklung einer Perspektive für die berufliche Integration der jungen Menschen. Auf dieser Grundlage realisiert die outback stiftung eine Reihe individualpädagogischer Projekte. Meistens handelt es sich dabei um Betreuungen, die vorübergehend oder auf Dauer außerhalb der Familie der jungen Menschen stattfinden. Allerdings dürfen gerade die individuellen Hilfen keine statischen Hilfen sein. Die Betreuten verändern sich im Lauf der Zeit, ebenso ihr Lebensumfeld. Unsere Hilfen passen sich daher den Entwicklungen und Veränderungen an.

Die intensiven Hilfen richten sich auf den pädagogischen Bedarf

Die in diesem Rahmen entwickelten pädagogischen Konzepte richten sich nach dem aktuellen Bedarf der jungen Menschen. Dabei beziehen wir nach Möglichkeit bestehende und förderliche Ressourcen im sozialen Umfeld des Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die pädagogische Arbeit ein. Das sind zum Beispiel Kontakte zu Freunden, Verwandten, Ämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten und Sportvereinen.

Freiberufliche Fachkräfte brauchen Motivation und Belastbarkeit

Bei den intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuungen sind die freiberuflichen pädagogischen Fachkräfte der outback stiftung besonders gefordert. Diese Betreuung setzt voraus, dass die Fachkräfte enge Beziehungen zu den Betreuten aufbauen und rund um die Uhr für sie ansprechbar sind. Gerade in schwierigen und belastenden Situationen und Entwicklungsphasen ist der Rückhalt durch die Betreuer gefragt. Die freiberuflichen Fachkräfte der outback stiftung zeichnen sich daher durch besondere Motivation, Reflexionsbereitschaft und Belastbarkeit aus.

Gemeinsam die Hilfe planen (§ 36 SGB VIII)

Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung kann nur funktionieren, wenn sie die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen und jungen Volljährigen bei der Planung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Hilfe einbezieht. Die outback stiftung legt daher großen Wert darauf, dass sich die jungen Menschen aktiv in die Hilfeplanung einbringen. Die subjektiven Einschätzungen und Einsichten der Jugendlichen haben dann einen ebenso hohen Stellenwert wie das Votum der Personensorge-Berechtigten und der pädagogischen Fachkräfte, die den Hilfeplan begleiten.

Was die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung leisten kann

Das Programm der outback stiftung für intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen basiert auf den Vorgaben des § 35 SGB VIII. Die Hilfen sollen demnach Jugendlichen und jungen Volljährigen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfen sind in der Regel auf längere Zeit angelegt und sollen den individuellen Bedürfnissen der jungen Menschen Rechnung tragen.

Die Hilfen der outback stiftung zeichnen sich dadurch aus, dass

  • das vom Betreuer angebotene Setting dem Bedarf des Jugendlichen oder jungen Volljährigen in einem hohen Maße entspricht,
  • die Persönlichkeit des Betreuers für den Betreuten Entwicklungschancen beinhaltet,
  • der Aufbau einer erfolgreichem Beziehung zwischen Betreuer und Betreutem zu erwarten ist.

In der Regel handelt es sich um eine Betreuung von Jugendlichen

  • im Haushalt der Betreuer, 
  • in dort integrierten oder angrenzenden Wohneinheiten, 
  • in separaten Wohnungen, die von den Betreuern engmaschig aufgesucht werden.

Individualpädagogische Projekte nach § 35 SGB VIII bietet die outback stiftung in erster Linie in Nordrhein-Westfalen an. Wir betreuen Jugendliche ab 14 Jahren und junge Volljährige, die Hilfe wünschen.

outback stiftung - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
outback stiftung - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Schritt für Schritt in ein neues Leben

Schutz und Hilfe für Flüchtlinge sind ein Grundrecht unserer Gesellschaft. Und wenn minderjährige Jugendliche an unsere Türen klopfen? Die ohne Begleitung kommen, getrennt von der Familie? Diese jungen Menschen kennen Krieg, Tod und Verfolgung. Häufig sind sie durch diese Erfahrungen schwer traumatisiert. Die Jugendhilfe muss diesen minderjährigen Flüchtlingen Hilfen anbieten, die ihre Lebenssituation berücksichtigen. Für die outback stiftung ist das Anspruch und Aufgabe zugleich. 

Die outback stiftung hat für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab 16 Jahren und junge Erwachsene eigene individualpädagogische Betreuungsangebote entwickelt. Wir betreuen die jungen Menschen unabhängig von ihrer geografischen, ethnischen und religiösen Herkunft. Die Basis für die Betreuung bildet stets die Hilfeplanung nach §36 KJHG. Unsere Hilfen bauen auf dem bewährten Dreiklang von Unterstützung, Beratung und Begleitung auf. Eine individualpädagogische Jugendhilfe muss aber auch auf den spezifischen Status und die besonderen Belange der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Rücksicht nehmen. 

Unterstützung auf allen Ebenen

Im Mittelpunkt einer passgenauen Hilfe für die jungen Flüchtlinge steht die Aufgabe, ihnen die persönlichen Fähigkeiten zu vermitteln, die sie für eine Lebensführung in einer für sie fremden Gesellschaft benötigen. Eine effektive Hilfe setzt daher eine intensive Kooperation mit dem Jugendamt und den Vormündern der Betroffenen voraus. Gefragt ist zudem eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der Clearingstellen. Im Vordergrund steht zunächst die ärztliche und therapeutische Versorgung. Praktischer Natur ist die Unterstützung der jungen Flüchtlinge bei der Klärung ihres ausländerrechtlichen Status. Auf der persönlichen Ebene spielen der Erwerb der deutschen Sprache und das Kennenlernen neuer Gesellschaftsnormen eine wichtige Rolle. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den die Gegenwart und Zukunft prägenden biografischen Erfahrungen. 

Die trägereigene Wohnung als Lernfeld 

Die outback stiftung bietet ihre individualpädagogischen Betreuungsangebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in zwei Varianten an. Entweder leben zwei Jugendliche oder junge Erwachsene gemeinsam in einer Wohnung. Möglich ist auch ein Modell für einen einzelnen jugendlichen Flüchtling. Hier wie dort stellt die outback stiftung den entsprechenden Wohnraum zur Verfügung. 

Gemeinsamer Nenner beider Betreuungen ist die enge persönliche Begleitung der Betreuten durch einen Betreuer. Die jungen Menschen leben und haushalten in der gemeinsamen Wohnung. Sie verfügen über ein monatliches Budget und üben ein, sich selbst zu versorgen. Unsere Betreuung lässt den Jugendlichen eigenverantwortliche Handlungsspielräume, bietet aber neben kreativen und beziehungsorientierten Angeboten eine enge Begleitung und Kontrolle. Wir beraten und betreuen die Jugendlichen in allen Fragen der Alltagsbewältigung. Eine wöchentliche WG-Konferenz mit allen Beteiligten regelt Veränderungsbedarfe im Organisatorischen wie im Sozialen.

Emotionale Stabilisierung und Gesundheitsvorsorge

Das Konzept für die Wohngemeinschaft sieht einen Bereitschaftsdienst vor. Ein wesentliches Ziel der Betreuung ist die emotionale Stabilisierung und die individuelle Gesundheitsfürsorge des Jugendlichen. Am Ende der Hilfe sollen die jungen Menschen in der Lage sein, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in einer neuen Gesellschaft und einem neuen Umfeld zu führen.

Leistungsmerkmale dieser Hilfen sind (Auswahl):

  • Unterstützung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten 
  • Anbindung an eine qualifizierte ausländerrechtliche Beratungsstelle,
  • Suche von Therapeuten und Begleitung von therapeutischen Prozessen und Diagnostik,
  • Anbindung an eine Traumafachambulanz oder an niedergelassene (muttersprachliche) Therapeuten zur Verarbeitung der Erlebnisse im Heimatland und der Fluchtgeschichte,
  • Erhöhung der Präsenzzeiten der Fachkräfte bei Krisenintervention,
  • Anleitung, Beratung und Begleitung in allen alltäglichen lebenspraktischen Bereichen,
  • Orientierung und Sicherheit durch das Aufzeigen von Grenzen,
  • Förderung und Stärkung von Selbstvertrauen,
  • Förderung der Handlungs- und Entscheidungskompetenzen,
  • Setzen und Einüben einer Tagesstruktur, 
  • Entwicklung einer Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsperspektive,
  • Förderung der Wohnfähigkeit, 
  • Förderung der Anbindung an stützende soziale Netzwerke und förderliche Ressourcen des Sozialraumes,
  • Förderung und Unterstützung im Hinblick auf die psychosoziale, emotionale, kognitive und körperliche Entwicklung ,
  • verbindlicher Umgang miteinander, gewaltfreie Kommunikation,
  • Vorstellung der Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten außerhalb der Jugendhilfe, 
  • Unterstützung bei der Loslösung von der fachlichen Hilfe.

Datenschutzhinweis
Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Weitere Infos zu unseren Datenschutzinformationen sowie Cookies und deren Deaktivierung finden Sie hier.